Der Preis, den Packlink anbietet, bezieht sich nur auf die Abholung, den Transport und die Zustellung der beauftragten Sendung.
Aus diesem Grund sollten Sie bedenken, dass es in folgenden Fällen zu Kostenüberschreitungen kommen kann und dem Vertragspartner zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden können:
- Unterschiedliches Gewicht oder unterschiedliche Maße.
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Rücksendung an den Ursprungsort der Ware: In diesem Fall kann Packlink dem Benutzer als zusätzliche Gebühr die Transportkosten vom Ort, an dem sich die Waren befinden, bis zum Ursprungsort berechnen.
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- Für Sendungen des Chrono Classic-Dienstes beträgt die Gebühr 20€ + MwSt. und für den Chrono Express-Service 45€ + MwSt.
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- Rücksendung der Sendung: wenn die Lieferung an eine andere als die im Vertrag angegebene Postleitzahl erfolgen muss, auch wenn sie sich in derselben Stadt befindet.
- Abhol- und/oder Zustellversuche überschritten.
- Kosten für die Lagerung von Vorbehaltsware.
- Zollgebühren, die nicht vom Adressaten getragen werden.
- Aufgabe oder Zerstörung einer Verpackung.
- Unregelmäßige Waren*.
* Als irreguläre Ware gilt eine Ware, die nicht nur nicht buchbar ist, sondern auch eine zusätzliche Klassifizierungskontrolle erfordert, unter anderem aus folgenden Gründen:
- Pakete, die das vom Spediteur angegebene Dienstgewicht/Maß überschreiten.
- Packstücke mit Flüssigkeit im Inneren und unzureichender Verpackung.
- Palettierte Pakete für Dienste, die diese Möglichkeit nicht haben.
Wichtig
- Packlink wird diese zusätzlichen Gebühren automatisch und immer über die gleiche Zahlungsmethode einziehen, die zum Zeitpunkt der Beauftragung der Dienstleistung verwendet wurde.
- Packlink kann einen Zuschlag als Bearbeitungsgebühr für alle Sendungen erheben, deren deklarierte Gewichte oder Maße geringer sind als die vom beauftragten Spediteur geprüften (mindestens 1 €). Der Zuschlag beträgt 15% des Preises für Gewichts- oder Volumenabweichungen für Beträge unter 20 € und 20% für Beträge über 20 €. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zu den eventuell anfallenden Transportkosten erhoben.Beispiel: Sie geben ein Gewicht von 5 kg an, während der Spediteur 8 kg feststellt.