Zusätzlich zu dem Wertnachweis bei einem Verlust, benötigt DPD desweiteren eine Eidesstattliche Erklärung vom Empfänger der Ware. Diese finden Sie im folgenden link.
Neuheit bei Verlust und Schadensfällen mit DPD
Zum 01.12.2021, hat DPD seine AGB und Versandbedingungen geändert, ab sofort sind alle Kunden im Schadens oder Verlustfall verpflichtet die Einkaufsrechnung der Ware bereitzustellen. DPD haftet anhand des Betrags (bis max. 520€) der Einkaufsrechnung.
Im Falle das keine Einkaufsrechnung bereitgestellt werden kann, wird die Verkaufsrechnung akzeptiert, jedoch erstattet DPD hier lediglich den Betrag minus Abzug einer Marge von 25% auf den Verkaufspreis.