Wenn die Waren in Ihrer Sendung beschädigt oder mit fehlendem Inhalt angekommen sind, benötigen wir zur Bearbeitung Ihres Anspruchs und zur Eröffnung des Haftungsberichts Fotos als Beweis.
Es ist sehr wichtig, dass die Waren und ihre Originalverpackung so aufbewahrt werden, wie sie angekommen sind (ohne Manipulation oder Reparatur), bis die Begutachtung durch einen Sachverständigen abgeschlossen ist.
Im Folgenden erläutern wir die Bilder, die Sie in Ihrem Antrag angeben sollten:
- Foto der erhaltenen Ware. Das Foto muss alle erhaltenen Gegenstände zeigen. Wenn die Ware auf einer allgemeinen Aufnahme nicht zu erkennen ist, muss ein weiteres Bild der beschädigten Sache hinzugefügt werden. Sie können das Foto erstellen, indem Sie alle Elemente zu einem Bild zusammenfassen.
- Bild der beschädigten Ware. Es sollte den Schaden in seiner Gesamtheit zeigen und nicht nur ein Detail. Wenn der Schaden auf einer allgemeinen Aufnahme nicht erkennbar ist, muss ein weiteres Bild des Artikels hinzugefügt werden, auf dem der Schaden zu sehen ist. Wenn mehr als ein Gegenstand beschädigt ist, sollten Sie das Foto machen, indem Sie alle Gegenstände zu einem Bild zusammenfassen.
- Foto der Ware mit der Innenverpackung. Sie muss belegen, dass die verwendete Verpackung den Inhalt während des Transports geschützt hat. Ein Foto der beschädigten Ware in der Verpackung, wie sie ursprünglich angekommen ist, ist erforderlich.
- Bild der Außenverpackung (einschließlich des Versandetiketts des Transportunternehmens). Daraus muss hervorgehen, dass die Verbringung mit dem beauftragten Transportunternehmen erfolgt ist und dass die Reklamation der genauen Verbringung entspricht. Das Foto muss aus einer Entfernung aufgenommen werden, in der alle Informationen auf dem Etikett sichtbar und lesbar sind.