Wenn Sie auf die Kanarischen Inseln, nach Ceuta, Melilla oder an einen anderen Bestimmungsort außerhalb der Europäischen Union (EU) versenden, müssen Sie keine Zölle und Steuern zahlen. Diese sind vom Empfänger zum Zeitpunkt der Lieferung zu entrichten, normalerweise in bar.
Wichtig
Die von Packlink angebotenen Preise beinhalten den Transport und die Exportabfertigung aus dem Ursprungsland/-ort.
Deshalb ist es ratsam, dass Sie sich vor der Beauftragung Ihrer Sendung über die Ausfuhr-/ Einfuhrbestimmungen, Beschränkungen und geltenden Steuern informieren. Informationen hierzu erhalten Sie von der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Landes/Ortes.
Um die Waren in Empfang nehmen zu können, muss der Empfänger die von den Zollbehörden des Bestimmungslandes/-ortes verlangten Zölle, Steuern oder Tarife zahlen. Sollte dieser sich weigern diese Kosten zu übernehmen, werden sie an den Auftraggeber der Dienstleistung weitergegeben.
Die Höhe dieser Kosten kann erst nach Abschluss der Abfertigung und Freigabe der Waren durch den Zoll angegeben werden.
Für den Versand innerhalb der Europäischen Union (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla) gibt es keine solchen Steuern.
In unserem Hilfeportal erklären wir Ihnen Schritt für Schritt wie Sie eine Zollrechnung korrekt ausfüllen.