Wenn Sie Waren von außerhalb der Europäischen Union (EU) versenden oder empfangen, wird die Zollrechnung automatisch ausgefüllt und Sie können sie während des Vertragsabschlusses herunterladen.
Sie müssen jedoch die Angaben in den Positionen 7, 8, 9, 10 und 11 der Zollrechnung überprüfen und erklären. Einzelheiten sind nachstehend aufgeführt:
- Erklärung zum doppelten Verwendungszweck (Declaration of dual use) - "Ich erkläre, dass die auf der Rechnung angegebenen Güter nicht unter die spanische Verordnung 679/2014 und ihre Aktualisierungen über die Ausfuhrkontrolle von Verteidigungsgütern fallen und unter keinen Umständen für Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder andere militärische Zwecke bestimmt sind, wie in der Verordnung (EU) 2021/821 und ihren Aktualisierungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 angegeben".
- CITES-Erklärung (CITES declaration) - "Ich erkläre, dass das gesammelte Material nicht unter das Washingtoner Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und die Liste im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 338/1997 und deren letzte Änderungen fällt".
- Ständige Ausfuhren (Permanent export) - "Ich erkläre, dass mir bekannt ist, dass die Dienstleistung nur die ständige Ausfuhr abdeckt und keine vorübergehenden Ausfuhren einschließt".
- Kulturgüter (Cultural goods) - "Ich erkläre, dass die versandten Materialien nicht in der Liste der Güter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern enthalten sind".
- Erklärung zur freien Ausfuhr (Free export declaration) - "Ich erkläre, dass die versandten Materialien nicht in den Anhängen des Europäischen Rates (und deren Aktualisierungen) Nr. 338/97, 116/2009, 821/2021, 125/2019, 1523/2007, 649/2012, 590/2024, 1013/2006, 1210/2003, 2016/44, 36/2012, 765/2006, 833/2014, 2014/512/GASP, 692/2014, 2022/263 enthalten sind".
Wichtig
Unterschreiben Sie die Zollrechnung und drucken Sie sie aus, nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben. Legen Sie dann alle Dokumente in einen Umschlag mit der Aufschrift: Zolldokumente / Customs Documents, und kleben Sie ihn mit ausreichend Packband an die Seite des Pakets, damit er sich nicht löst.