Nein, es ist strengstens verboten, ADR/LQ-Gefahrgüter über Packlink zu versenden, da sie unter das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR - Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) fallen.
Wenn Ihre Sendung ADR/LQ-Güter enthält, einschließlich aller Kennzeichnungen, Etiketten oder Piktogramme auf der Außenverpackung, kann der Spediteur die Abholung oder den Versand des Pakets verweigern. Verwenden Sie daher keine wiederverwendeten Behälter oder Kisten mit ADR/LQ-Kennzeichnung für Ihre Sendung.
Wichtig
Packlink akzeptiert keine Reklamationen für Verspätungen, die durch Gefahrgut oder falsche ADR/LQ-Kennzeichnung auf der Außenverpackung verursacht wurden.
Siehe die Piktogramme und Gefahrenklassen des ADR.
Diese Produkte sind in unserer Liste der verbotenen Gegenstände aufgeführt und dürfen aus Sicherheitsgründen nicht transportiert werden. Das internationale ADR-Übereinkommen klassifiziert die Waren nach ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften und ihrer Gefährlichkeit wie folgt:
- Gefährliche Stoffe und Gegenstände: explosive oder pyrotechnische Stoffe, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, Knallkörper, Schießpulver, Fackeln usw.
- Gase: reines Gas, Gasgemische (komprimiert, verflüssigt, gelöst, gekühlt), Gegenstände, die Aerosole enthalten oder erzeugen, Feuerzeuge, Zigarettenanzünder, Butangasflaschen, Sauerstoffflaschen, Stickstoff, Campinggas, Feuerlöscher usw.
- Entzündbare flüssige und feste Stoffe: flüssige oder feste Stoffe, die pyrophor oder selbstzersetzlich sind oder die durch Hitze, Reibung, Funken oder Flammen explosionsartig oder spontan brennen können oder die bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase entwickeln: Benzin, Alkohol, Farben, Lösungsmittel, Klebstoffe, Lacke, Streichhölzer, Zunder, Holzkohle, Anzündtabletten, Barium, Natrium, Zellulose usw.
- Oxidierende Stoffe und organische Peroxide: Stoffe, die oxidierende, brennbare Eigenschaften haben, die unter Abgabe von Sauerstoff reagieren und die eine Verbrennung anderer Stoffe, einschließlich der sie enthaltenden Gegenstände, verursachen können. Sie sollten generell unter Temperaturkontrolle transportiert werden: Nitrate, Wasserstoffperoxid mit mehr als 60 % Sauerstoff, Benzoylperoxid usw.
- Giftige und infektiöse Stoffe: Stoffe, die in kleinen Mengen die Gesundheit von Lebewesen schädigen oder sogar zum Tod führen können, indem sie eingeatmet, verschluckt oder über die Haut aufgenommen werden: Zyanid, Pestizide, landwirtschaftliche Produkte usw.
- Radioaktive Materialien: Materialien, die Stoffe enthalten oder freisetzen, die ionisierende Strahlung aussenden: Uran, Plutonium, Kohlenstoff-14, medizinische Geräte, die Kernstrahlung aussenden, usw.
- Ätzende Stoffe: Stoffe, die durch chemische Reaktion die Oberflächen, mit denen sie in Berührung kommen, die Haut oder die Schleimhäute schädigen können: Batterien, Quecksilber, Ammoniak, Schwefelsäure, Salpetersäure, Salzsäure, Zinkchlorid, Natriumhypochlorit usw.
- Verschiedene gefährliche Güter und Gegenstände: Materialien, die während der Beförderung eine andere als die oben genannten Gefahren darstellen können: selbstaufblasende Flöße oder Schwimmwesten, Stoffreparatursets, Erste-Hilfe-Kästen, Asbest, usw.
- In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter (LQ): Versandstücke oder Verpackungen mit geringen Mengen an gefährlichen Gütern, die beim Be- und Entladen sowie bei der Beförderung ein Risiko darstellen können. Siehe Spalte (7a) der Tabelle A in Kapitel 3.2 des ADR-Übereinkommens oder Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblatts des Produkts für Informationen zum Transport.
Beratung
Lesen Sie die Bedienungsanleitung des Herstellers, um weitere Informationen zu den Produkteigenschaften und Materialien zu erhalten.