Bei den Versandlösungen von Packlink gibt es keine speziellen Dienstleistungen für den Versand zerbrechlicher Gegenstände. Sie können diese Art von Waren jedoch versenden, wenn die Verpackung geeignet ist.
Empfehlungen
Die Handhabungshinweise (mit Vorsicht behandeln, diese Seite nach oben, zerbrechlich, nicht falten, nicht stapeln, usw.) garantieren keine besondere Handhabung. Die Waren werden von automatischen Maschinen gehandhabt und müssen einen freienFall von mindestens 80 cm überstehen.
Die Waren müssen in einer zugelassenen und von den Beförderungsunternehmen akzeptierten Verpackung transportiert werden, da sie eine besonders stabile Verpackung benötigen, die es ermöglicht, den Gegenstand im Inneren der Kiste zu fixieren.
Verwenden Sie immer Kartons aus Wellpappe, um die Produkte vor Stößen zu schützen und ihre Stabilität zu erhalten, auch wenn sie übereinander gestapelt werden.
Wichtig
- Denken Sie daran, dass ein Gemälde, ein Bild oder eine Skulptur, das/die nicht vom Künstler reproduziert werden kann, dessen/deren Urheber verstorben ist oder das/der einen wirtschaftlichen Wert von mehr als 700 € hat, als Kunstwerk angesehen wird. Daher kann diese Art von Produkten nicht über Packlink versendet werden, da sie in unserer Liste der verbotenen Artikel enthalten sind.
- Beim Versand von Gemälden/Skulpturen in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) verlangen die Zollbehörden bestimmte Unterlagen, die dem Paket beigefügt werden müssen, damit es ausgeführt werden kann. Zu diesen Grundvoraussetzungen gehören neben der Zollrechnung u. a. ein unterschriebener Erbschein, ein Schreiben des lebenden Autors, ein Foto des Werks und der Personalausweis des Autors.
Zum Verpacken von Gemälden benötigen Sie die folgenden Materialien:
- Zweilagiger Karton aus Wellpappe, der dem Gewicht und den Abmessungen des Produkts standhält.
- Platten aus expandiertem Polyethylen.
- Blasenpapier.
- Schaumstoff formen.
- Polyethylen-Schaumstoff.
- Ecken und Profile aus expandiertem Polyethylen.
- Polystyrol-Füllstoffchips (Schaumstoffchips).
- Verpackungsband.
Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Anweisungen befolgen, damit die Gegenstände nicht beschädigt werden:
- Verpacken Sie die Bilder einzeln.
- Wenn das Gemälde durch Glas oder Glasscheiben geschützt ist, kleben Sie Packband in Form eines "X", um das Glas im Falle eines Bruchs zusammenzuhalten.
- Schützen Sie die Gegenstände mit einer mindestens 5 cm dicken Polyethylenfolie und stellen Sie sicher, dass sie ausreichend geschützt sind.
- Wickeln Sie die Bilder mit mindestens 10 cm Luftpolsterfolie ein und sorgen Sie für einen ausreichenden Schutz.
- Legen Sie die Artikel in den doppellagigen Wellpappkarton, getrennt voneinander und mit einem Mindestabstand von 5 cm oben, unten und an den Seiten, um mögliche Schäden durch Stöße oder Vibrationen während des Transports zu vermeiden.
- Schützen Sie die Kanten mit Ecken und Profilen aus expandiertem Polyethylen.
- Vergewissern Sie sich, dass keine Lücken vorhanden sind und dass sich der Inhalt nicht bewegt, wenn der Karton geschüttelt wird. Verwenden Sie ausreichend Polster- und Polstermaterial (formbarer Schaumstoff, Polyethylenschaum, Füllspäne usw.).
- Verschließen und versiegeln Sie den Karton mit Packband.
Beschränkungen
Die einzige Ausnahme sind verbotene/beschränkte Gegenstände, die in dieser Kategorie enthalten sind:
- Flachglas: Spiegel, Glasscheiben oder -platten für Aquarien, Fenster, Windschutzscheiben.
- Zementplatten, Granit, Marmor, usw.
Wichtig
Diese Artikel lassen im Falle einer Beschädigung keinerlei Ansprüche zu.
Deckung
Im Falle eines Schadens wird die Versicherungsabteilung nur dann Ansprüche berücksichtigen, wenn die Gegenstände mit ausreichendem Schutzmaterial transportiert wurden. Alle Sendungen, die unter Missachtung der Verpackungsvorschriften versandt werden, sind von jeglicher Kompensation ausgeschlossen.