Für die Auftragsvergabe benötigen Sie die genauen Angaben des Gewichts und die Abmessungen, damit Sie bei der Eingabe der Daten in unsere Suchmaschine die Dienstleistungen und Preise finden, die Ihren Anforderungen entsprechen.
In unserem Hilfeportal erklären wir, wie Sie Ihre Waren wiegen und messen können.
Wenn das Gewicht oder die Maße Ihrer Sendung nicht mit der Realität übereinstimmen, kann es zu folgenden Vorfällen kommen:
- Der Spediteur kann die Abholung Ihrer Sendung verweigern.
- Ihre Sendung kann auf dem Gelände des Transportunternehmens aufgehalten werden. In diesem Fall setzen wir uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ausführliche Informationen und mögliche Lösungen für Ihren Fall zu geben (Zahlung eines Zuschlags, Rücksendung der Waren an ihren Ursprungsort, Abholung beim Spediteur usw.).
- Einige Spediteure sammeln und befördern die Waren unabhängig von den vertraglich vereinbarten Daten. Sie stellen Packlink dann die Dienstleistung auf der Grundlage des Gewichts und der Maße, die von ihrem Scanner überprüft wurden, in Rechnung. Aus diesem Grund senden wir Ihnen, wenn die Rechnung an uns geschickt wird und die Gewichts-/Maßabweichung festgestellt wird, eine Mitteilung per E-Mail mit allen Einzelheiten des Vorfalls und berechnen die zusätzliche Gebühr für die Gewichts-/Maßabweichung (der maximale Zeitraum für die Berechnung dieser Art von Gebühr beträgt 1 Jahr ab dem Datum der Beauftragung der Dienstleistung).
- Packlink kann einen Zuschlag als Bearbeitungsgebühr für alle Sendungen erheben, deren deklarierte Gewichte oder Maße geringer sind als die vom beauftragten Spediteur geprüften (mindestens 1 €). Der Zuschlag beträgt 15% des Preises für Gewichts- oder Volumenabweichungen für Beträge unter 20 € und 20% für Beträge über 20 €. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zu den eventuell anfallenden Transportkosten erhoben.Beispiel: Sie geben ein Gewicht von 5 kg an, während der Spediteur 8 kg feststellt.
Wichtig
Diese Art von Gebühr kann nicht berichtigt/storniert werden, es sei denn, Sie beweisen den Fehler, indem Sie Bilder des betroffenen Pakets vorlegen, auf denen das Gewicht auf der Waage, die drei Maße: Höhe, Länge und Breite mit einem Lineal, Maßband oder Flexometer und das Etikett des Transportunternehmens zu sehen sind.
Wir bei Packlink sind uns des Unterschieds bewusst, der zwischen einer Heimwaage und einer Industriewaage bestehen kann, daher verstehen wir, dass es eine kleine Fehlerspanne geben kann. Sie müssen jedoch bedenken, dass Packlink auf der Grundlage der von Ihnen angegebenen Werte fakturiert, und dass etwaige Preisdifferenzen, die aus diesem Grund entstehen, von Ihnen zurückgefordert werden.
Ebenso ist zu beachten, dass es für jedes Verkehrsunternehmen und jede Art von Dienstleistung Höchstgewichte und -maße gibt, weshalb die Daten so realitätsnah wie möglich sein müssen.