Zum 01.12.2021, hat DPD seine AGB und Versandbedingungen geändert, ab sofort sind alle Kunden im Schadens oder Verlustfall verpflichtet die Einkaufsrechnung der Ware bereitzustellen. DPD haftet anhand des Betrags (bis max. 520€) der Einkaufsrechnung.
Im Falle das keine Einkaufsrechnung bereitgestellt werden kann, wird die Verkaufsrechnung akzeptiert, jedoch erstattet DPD hier lediglich den Betrag minus Abzug einer Marge von 25% auf den Verkaufspreis.