Wenn Sie Pakete in Nicht-EU-Länder oder EU-Ausnahmegebiete versenden möchten, müssen Zolldokumente beigefügt und gegebenfalls weitere Zollbestimmungen beachtet werden. Die Zolldokumente müssen in dreifacher Ausführung außen zugänglich an jedem Paket angebracht werden.
Welche das im Einzelnen sind, richtet sich nach Wert und Zweck Ihrer Sendung.
Zollinhaltserklärung:
Wenn Sie Pakete in Länder außerhalb der EU versenden, ist eine vollständig ausgefüllte Zollinhaltserklärung (CN23 bzw. CN22) erforderlich. Diese muss - auch bei Geschenksendungen - immer eine Wertangabe von mind. 1€ enthalten sowie eine komplette Beschreibung der in dem Paket enthaltenen Waren.
Dieses erhalten Sie durch uns nach dem Bestellvorgang in Ihrer Auftragsbestätigung zum Ausfüllen und Ausdrucken in 3-facher Ausfertigung. Die Zolldokumente müssen in dreifacher Ausführung außen zugänglich an jedem Paket angebracht werden.
Sofern die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes es nicht anders vorgeben, ist die Zollinhaltserklärung nur bis zu einem Warenwert 999€ der kompletten Sendung von gültig.
Handelsrechnung:
Handelsgeschäfte benötigen zusätzlich immer eine Rechnung, unabhängig vom Wert der Ware.
Ausfuhranmeldung / Ausfuhrgenehmigung / Ausfuhrbegleitdokument (ABD):
Die Ausfuhranmeldung wird, wenn das Zielland keine weiteren Einschränkungen vorgibt, ab einem Warenwert von 1000€ aller in der Sendung befindlichen Pakete zwingend benötigt.
Die Anmeldung muss über das ATLAS-Verfahren an die zuständige Ausfuhrzollstelle gesandt werden. Dort wird nach erfolgter Prüfung die Ware überlassen und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgestellt.
Die Ausfuhranmeldung muss durch den Kunden beantragt werden und diese muss bei der Abholung vorliegen und zusammen mit den Zolldokumenten am Paket angebracht werden.
Die o. g. Informationen dienen ausschließlich als Hilfestellung, können jedoch abhängig vom Zielland unterschiedlich sein. Um Verzögerungen während des Transportes zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt vor dem Versand genau über die notwendigen Zolldokumente und Einfuhrbestimmungen des Ziellandes zu informieren.