Wenn Sie einen verbotenen Versandgegenstand versenden, kann dieser durch das Transportunternehmen einbehalten oder vernichtet werden.
Es gibt einige Artikel und Waren, welche durch die angebotenen Services aufgrund der Sicherheit im Luftverkehr und generellem Transport nach nationalen und internationalen Gesetzen nicht verschickt werden dürfen.
Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von Packlink bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht.
Stellen Packlink bzw. das Transportunternehmen bei der Abholung oder wärend des Versandes fest, dass es sich bei dem Transportgegenstand um einen solchen handelt, der nicht den AGB von Packlink bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmen entspricht, ist der Kunde ggf. dazu verpflichtet, eine anfallende Gebühr zu zahlen oder das Paket beim Transportunternehmen absuzholen. Ob eine solche Gebühr anfällt, ergibt sich aus den AGB von Packlink bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.
Gebühren können z. B. für Leerfahrten bei der Abholung, Retour, Versandkosten bei bereits getätigten Versänden, Lagerung, Zerstörung und Reinigung bei evtl. Beschmutzungen anfallen.
Zusätzlich zu den gelisteten verbotenen Versandgegenständen sowie von der Versicherung ausgeschlossenen Versandgegeständen hat auch jedes Transportunternehmen eigene Bedingungen für ausgeschlossene Waren.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor dem Vertragsabschluss auch direkt bei dem Transportunternehmen zu informieren.