Die Kanarischen Inseln zählen zu den Sondergebieten Spaniens. Die Kanarischen Inseln gehören zwar zum Zollgebiet, nicht jedoch zum Steuergebiet der EU. Daraus ergeben sich Besonderheiten bei der Erhebung von Einfuhrabgaben.
Dies bedeutet, dass für alle Sendungen auf die kanarischen Inseln eine Zollrechnung (Ausfuhranmeldung/ABD) mit detailliertem Paketinhalt und Warenwert beigefügt werden muss.
Wir empfehlen Ihnen sich in diesem Fall direkt beim Zoll oder der spanischen Botschaft über die genauen Bestimmungen und erforderlichen Unterlagen zu informieren.